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Rahmenbedingungen

  • Frequenz und Dauer der Sitzungen
    Wesentlich für den Erfolg der klinisch-psychologischen Behandlung ist die Kontinuität der therapeutischen Kontakte. Einzelsitzungen finden in der Regel einmal in der Woche/ 14-tägig statt und dauern 50 Minuten. Die Dauer einer Behandlung hängt vom jeweiligen Ziel und der Problemstellung ab.
  • Verschwiegenheitspflicht
    Als Klinische- und Gesundheitspsychologin bin ich gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 37 Psychologengesetz). Das bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Anliegen in einem geschützten Rahmen offen und vertrauensvoll zu besprechen. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auch auf Verschwiegenheit gegenüber Behörden, ÄrztInnen und Angehörigen.
  • Absageregelung
    Natürlich kann es vorkommen, dass Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können. Ich bitte Sie in diesem Fall bis spätesten 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch (Anruf, SMS, E-Mail) abzusagen, ansonsten behalte ich es mir vor, das Honorar für die entfallene Stunde in Rechnung zu stellen, da diese Einheit so kurzfristig nicht mehr an jemand anderen vergeben werden kann- dies gilt auch bei Versäumen von Terminen ohne Absage. Bei Zuspätkommen ist es leider nicht möglich, die versäumte Zeit nachzuholen bzw. an die Stunde anzuhängen, da der Folgetermin pünktlich eingehalten werden muss. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
  • Kosten
    Kosten Erstgespräch: 100 € (50 Min.) Klinisch-psychologische Einzelberatung/-behandlung: 100 € (50 Min.) Klinisch-psychologische Diagnostik und Befunderstellung: 100€ (50 Min.) inklusive Kurzbefund, je nach Fragestellung variiert die notwendige Anzahl an Einheiten, im Schnitt ist mit etwa 4 Einheiten zu rechnen Ein ausführlicher klinisch-psychologischer Befund: 200€ Sozialtarife sind unter Umständen möglich. Details können gerne bei einem Telefonat besprochen werden.
  • Teilrefundierung
    Seit dem 1. Jänner 2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung, gleichgestellt mit der Psychotherapie, in das allgemeine Sozialversicherungsgesetz aufgenommen worden, somit kann ein Teil der Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine psychische Befindungsstörung vorliegt und spätestens vor der zweiten Therapieeinheit eine ärztliche Überweisung erfolgt. Die Höhe der Teilrefundierung ist von der jeweiligen Krankenkasse abhängig: Kostenzuschüsse (für eine Einheit von 50 Min. Dauer, Stand September 2024): ÖGK: 33,70 Euro SVS: 45,00 Euro BVAEB: 46,60 Euro Selbstbehalte können auch bei privaten Krankenversicherungen eingereicht werden. Kostenzuschüsse nach der 10. klinisch-psychologischen Behandlungseinheit erfordern außerdem eine gesonderte Bewilligung seitens der Sozialversicherungsträger.
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